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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A Allgemeine Bedingungen für Online Buchungen

§1 Stellplatzbuchung / Vertragsabschluss

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Wohntraum Immobilien GmbH als Betreiber des Parkplatzes (www.flughafen-parken-leipzig.eu), nachfolgend Vermieter genannt und Ihren Kunden, nachfolgend Mieter genannt für die Bereitstellung und Inanspruchnahme der angebotenen Einstell-/Transferleistungen zum Flughafen Halle/Leipzig.

Vertragspartner sind die Mieter und die Firma Wohntraum Immobilien GmbH, als Betreiber des Parkplatzes www.flughafen-parken-leipzig.eu. Der Vertrag für einen Stellplatz kann online oder telefonisch unter 034204/72525 abgeschlossen werden. Bei telefonischer und kurzfristiger Buchung (innerhalb 24h vor Anreise) wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 € erhoben. Bei Onlinebuchung gibt der Mieter durch Bestätigen des Buttons "Jetzt Buchen" ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Stellplatzmietvertrages für den in der Buchungsmaske angegebenen Parkplatz ab.

Der Vertrag über die angebotene Leistung kommt durch eine Bestätigung des Vermieters, welche unverzüglich nach Abgabe des Angebotes erfolgt (Buchungsbestätigung per e-mail) zustande.

§2 Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung /Transferleistung

1.Der Vermieter bietet folgende Möglichkeiten der Stellplatznutzung an. Es gelten nachfolgend genannte Mindest- und Höchstparkdauern. - Die Mindestparkdauer beträgt 1Tag und die Höchstparkdauer ist unbegrenzt, beginnend mit dem Tag der Einstellung - Die Stellplatzbreite beträgt 2,50m und die Stellplatzlänge 5,00m. Die Einstellung größerer Fahrzeuge müssen gesondert abgesprochen werden.

2.Mit Vertragsabschluss erwirbt der Mieter das Recht zur Einstellung seines Kfz in die vom Vermieter bewirtschafteten Flächen. Der Vermieter stellt dem Mieter einen Stellplatz in der gebuchten Parkfläche für die in der Buchungsbestätigung angegebenen Einstelldauer gegen die Zahlung der Einstellgebühr zum Gebrauch zur Verfügung. Bei Buchung eines Hallenstellplatzes durch den Mieter kann es aus organisatorischen Gründen zur Einbehaltung des Fahrzeugschlüssels durch den Vermieter kommen. Bei Buchung der Option Valet-Parken komm es generell zur Einbehaltung des Fahrzeugschlüssels beim Vermieter. Sollte der Mieter nach Ablauf der Mietzeit sein Kfz nicht aus der Anlage entfernen, so schuldet er für die Zeit bis zur Entfernung des Kfz eine Nutzungsentschädigung in Höhe des jeweils gültigen Tarifes. Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages.

3. Der Transport von Personen und deren Gepäck, vom Parkplatz zum Flughafen Leipzig/Halle und zurück, wird bei Buchung eines Stellplatzes Vertragsbestandteil. Die Transferleistung wird bei Buchung eines Stellplatzes kostenlos zur Verfügung gestellt. Aus organisatorischen Gründen (Verspätungen der Flugzeuge u.a.) kann es zu Wartezeiten kommen, die vom Vermieter nicht beeinflussbar sind. Dabei soll eine Wartezeit von maximal 30min nicht überschritten werden.

4. Der Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz auf dem vereinbarten Parkplatz besteht nicht.

5.Es dürfen nur zum öffentlichen Verkehr zugelassene PKW eingestellt werden.

6.Handelt der Mieter bei Abschluss des Vertrages als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm nach Maßgabe der nachfolgenden Hinweise ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Wohntraum Immobilien GmbH, Bauernring 23, 04435 Schkeuditz e-mail: info@flughafen-parken-leipzig.eu Fax: 034204/72528

Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beidseitig empfangenen Leistungen zu erstatten und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besonderer Hinweis
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Wohntraum Immobilien GmbH als Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

§3 Preise/Zahlung

1.Es gelten die mit der Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Die Preise verstehen sich incl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

2.Das Parkentgelt wird mit Abschluss des Vertrages fällig. Eine Rückerstattung des Parkentgeltes für den Fall, dass der Mieter den angemieteten Stellplatz nicht nutzt, ist nur nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich.

3. Das Parkentgelt ist im Rahmen des Online-Buchungssystems sofort bei Buchung mit einer vom Vermieter akzeptierten Zahlungsmethode auszuwählen.

4.Solange das Parkentgelt nicht vollständig entrichtet ist, ist der Vermieter berechtigt, sämtliche von ihm nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen zurückzubehalten.

§4 Rücktritt

Der Mieter kann vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Für die Wirksamkeit des Rücktritts kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter an. Bis 24 Stunden vor Mietbeginn kann der Mieter kostenlos zurücktreten. Im Falle eines späteren Rücktritts hat der Vermieter einen Anspruch auf Zahlung von 100% des Mietpreises.

Anmerkung:

Bei Stornierungen von Buchungen mit ELV Zahlungen erfolgt die Erstattung des Betrages innerhalb von 3 Wochen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist oder der entstandene Schaden geringer ist als die vereinbarte Stornogebühr.

§5 Nichtinanspruchnahme der Leistung

Eine Rückerstattung des Parkentgeltes bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages erfolgt nicht. Nicht in Anspruch genommene Parktage verfallen.

§6 Datenschutz

1. Die dem Vermieter zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

Der Mieter willigt ein, dass seine Daten vom Vermieter im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Der Mieter erkennt an, dass er dem Vermieter die persönlichen Daten des Mieters zum Zweck der Onlinebuchung eines Stellplatzes zur Verfügung gestellt hat. Er ermächtigt den Vermieter, diese Daten zur Erfüllung des vorgenannten Zwecks an Dritte weiterzugeben.

Im Rahmen der Kundenbetreuung bedient sich der Vermieter auch der Hilfe externer Dienstleistungsunternehmen. Dritte, denen Daten im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung weiter gegeben werden, unterliegen ebenfalls den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und sind vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Gerichten, Behörden oder anderen staatlichen Einrichtungen gegenüber kann die Firma Wohntraum Immobilien GmbH zur Auskunft verpflichtet sein. Im Übrigen werden Daten nicht an Dritte weitergegeben oder genutzt.

2. Bei der Buchung werden folgende Kundendaten vom Vermieter erhoben und gespeichert:
-persönliche Daten (Name des Kunden, Anschrift, Kommunikationskontakte)
-Leistungsdaten bezüglich der Buchung (Leistungsart und -datum, Preise, Buchungsdatum der Leistung, Kontodaten)

B Einstellbedingungen für Mieter

§ 1 Detaillierte Leistungsbeschreibung /Transferleitung /Valet-Service

(1) Der Vermieter vermietet Parkplätze und besorgt den Transfer vom Parkplatz zum Flughafen Halle/Leipzig und wieder zurück wie folgt.
Mietvertrag
Der Vermieter bietet Fluggästen des Flughafen Halle/Leipzig die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf den von dem Vermieter betriebenen bzw. angemieteten Stellflächen gegen eine Gebühr abzustellen und den vom Vermieter eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen Halle/Leipzig und zurück kostenfrei zu nutzen. Bei der Option Valet-Parkservice wird das Fahrzeug vom Vermieter am Terminal des Flughafen Halle/Leipzig übernommen zum Parkplatz überführt und bei Abreise wieder am Terminal des Flughafens Halle/Leipzig zur Verfügung gestellt. Als Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung besteht als separater Baustein eine Versicherung für das Beschädigungsrisiko beim Zubringen und Abholen fremder KfZ. Mit der Annahme der Buchungsbestätigung kommt zwischen dem Kunden und der Firma des Vermieters ein Mietverhältnis zustande.
Der Vermieter verpflichtet sich mit der Buchungsbestätigung, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. In dem Fall einer Dauermiete wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen. Dem Vermieter ist es gestattet das Fahrzeug auf das nahe gelegene Parkgelände zu überführen und zu parken.
Der Vermieter nimmt sich das Recht heraus aus Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht und wenn notwendig ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden vorzunehmen. Sollte sich die Rückreise verzögern, hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen und den voraussichtlichen Ankunftstermin mitzuteilen. Wenn der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht entfernt, so geht der Kunde eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). Der Vermieter behält sich das Recht vor in so einem Fall eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts zu verlangen. Wird das Fahrzeug nicht nach angemessener Frist entfernt, so ist der Vermieter nach vorheriger schriftlicher Fristsetzung und Androhung der Räumung berechtigt, das Kfz auf Kosten des Kunden zu entfernen. Der Kunde trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung, es sei denn, er hat die unterbliebene Abholung des Fahrzeuges nicht zu vertreten. Weitere Ansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt.
Das Fahrzeug darf in der Sommerzeit, wenn der Parkplatz überfüllt ist, in ein anderes in der unmittelbaren liegendes Betriebsgelände des Vermieters überführt und geparkt werden. Dabei darf das Fahrzeug pro Strecke bis zu 10km fahren. Verhalten auf dem Betriebsgelände
Auf dem Betriebsgelände des Vermieters gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO). Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat jederzeit die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen des Vermieters, der Mitarbeiter des Vermieters und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten Folge zu leisten. Jeder Kunde und die ihn begleitenden Personen haben darauf zu achten, dass jegliche Art von Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten und zugeordneten Stellflächen abgestellt werden. Der Kunde hat darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden.
Dem Kunden ist es untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters auf dem Betriebsgelände Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Die durch den Kunden oder seine Begleiter verursachten Verunreinigungen, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Bei Unterlassung der Beseitigung ist der Vermieter berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände des Vermieters zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände des Vermieters kann im Falle drohender Gefahr verweigert werden. Der Vermieter behält es sich vor, Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.
Auf dem Betriebsgelände des Vermieters ist das Rauchen nur auf markierten Flächen gestattet.
Taschen, Papiere und Wertgegenstände, welche zu einem Einbruch in das Fahrzeug verleiten könnten, sind während der Parkzeit im Kofferraum aufzubewahren.
Mit Abschluss des Vertrages versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Kann dies durch den Kunden auf Verlangen uns gegenüber nicht nachgewiesen werden, so sind wir berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen.
Shuttle- und Valet-Service
Mit der Miete eines Stellplatzes stellt der Vermieter ohne Aufpreis einen Shuttle-Service für den Transfer zum Flughafen Halle/Leipzig und zurück zur Verfügung.
Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird kostenlos befördert. Der Vermieter ist zur Beförderung von Sondergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Das Sondergepäck muss bei der Buchung angemeldet werden.
Der Shuttle-Service erfolgt in der Regel individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden.
Die Beförderung zum/vom Flughafen Halle/Leipzig erfolgt in der Regel bis zum Terminal bzw. vom Terminal, in dem sich der Check-in-Schalter/Gate für den Flug des Kunden befindet.
Die Ankunftszeit am Parkplatz und die Landezeit am Flughafen Halle/Leipzig sind von dem Kunden in der Reservierung anzugeben. Der Vermieter haftet nach Maßgabe der Regelungen nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen Halle/Leipzig, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens 75 Minuten vor der von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-In- Zeit beim Vermieter erscheint und aufgrund eines Verschuldens des Vermieters seinen Flug nicht mehr erreicht.
Der Rücktransport vom Flughafen Halle/Leipzig zum Betriebsgelände des Vermieters erfolgt in der Regel zeitnah. Nach Landung und Abholung hat der Kunde den Vermieter bei Nichtvorhandensein eines Shuttlebusses zu benachrichtigen, damit umgehend ein Fahrzeug zur Abholung geschickt werden kann.
Der Vermieter ist berechtigt, bei alkoholisierten oder randalierenden Personen unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eine Beförderung zu verweigern.
Kindersitze werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat dies sowie die Anzahl bei der Buchungsanfrage anzugeben, damit der Vermieter entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt.
(2) Der Vermieter ermöglicht Kunden gegen Entgelt die Inanspruchnahme von KFZ-Dienstleistungen, wie die Fahrzeugaufbereitung. Die Durchführung der gebuchten KFZ-Dienstleistungen findet während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs statt. Die Pflichten des Vermieters beschränken sich rein auf die Vermittlung und Abwicklung der Verträge. Sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag stehen dem Kunden nur gegenüber den Drittfirmen zu. Diese können auf Verlangen individuell benannt werden.

§ 2 Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt ist der Vermieter für deren Dauer von seiner Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Naturkatastrophen, Arbeitskampfmaßnahmen, die Unterbrechung der Strom-, Telekommunikations- und Internetversorgung sowie behördliche Maßnahmen.

§ 3 Haftung
(1) Bei Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, ist die Haftung auf Schadensersatz des Vermieters, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug oder sonstigen Pflichtverletzungen), auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Haftung des Vermieters auf Schadensersatz gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der Absätze (4) – (8) eingeschränkt.
(4) Der Vermieter haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(5) Bei der Option Valet-Parken haftet der Betreiber für Schäden am Fahrzeug, wenn diese durch einen Angestellten des Dienstes verursacht wurden, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Vermieter fertigt im Beisein des Mieters bei Fahrzeugübergabe ein Protokoll über den Zustand des Fahrzeugs.
(6) Soweit der Vermieter gemäß § 6 (4) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Kunde bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
(7) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Vermieters für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 1000,00€ beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(8) Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen der Absätze (4) – (6) gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
(9) Die Einschränkungen der Absätze (3) – (7) gelten nicht für die Haftung des Vermieters wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(10) Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungshilfen entstehen. Ein Rechtsverhältnis kommt in diesem Fall mit dem Vermieter nicht zustande.
(11) Für technische oder mechanische Defekte (z. B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen.
(12) Bei nicht Anspringen aufgrund eines technischen Defekts seines Fahrzeugs, ist der Kunde verantwortlich, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet der Vermieter nicht für anfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten (wie z. B. Taxi, Mietwagen, Hotel).
(13) Im Falle eines KFZ-Diebstahls, Brand-, Hagel- Sturm- oder Unwetterschadens, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl haftet die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges. Eine Haftung des Vermieters für KFZ-Diebstahls-, Brand-, Hagel- Sturm- oder Unwetterschäden, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl bei einem gebuchten Parkplatz auf einer Freifläche wird ausgeschlossen. Ebenso werden bei Buchung einer Freifläche Schäden durch Tiere, durch den Wind umhergewehte Gegenstände oder Verunreinigungen durch Bäume, Pflanzen, Tiere, Staub etc. ausdrücklich ausgeschlossen.
(14) Eine anfällige Reparatur liegt in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, sein Fahrzeug vor Übergabe und nach Rückgabe umgehend zu prüfen und einen Schaden an seinem Fahrzeug unverzüglich anzuzeigen.
(15) Nach Verlassen des Parkplatzes, oder des Übergabeortes beim Valet-Parken am Flughafen Halle/Leipzig ohne vorherige Prüfung eines Schadens durch einen Schichtleiter des Vermieters gilt der PKW als einwandfrei zurückerhalten und die Versicherungsdauer und Leistungspflicht ist beendet.
(16) Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch andere Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Schäden durch Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe.
(17) Infolge technischer Defekte durch das vom Kunden oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände des Vermieters verbrachte Fahrzeug verursacht werden, haftet der Kunde unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden.
(18) Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Fall ist die Haftung des Vermieters auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(19) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.
(20) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Services an Gepäckstücken des Kunden auftreten.
(21) Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt. Es ist in der Verantwortung des Kunden, das Fahrzeug ohne Wertgegenstände zu hinterlassen. Für entwendete wertvolle Güter, die im Auto gelassen wurden, haftet der Kunde.
(22) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
(23) Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalls im Voraus an den Vermieter ab, soweit dem Vermieter ein Schaden entstanden ist.
C Anwendbares Recht

1. Auf diesen Vertrag finden die Bestimmungen des deutschen Rechts Anwendung.

2. Ist der Mieter Kaufmann, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Sitz des Vermieters vereinbart, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben.

3. Im Fall der Übersetzung dieser Vertragsbedingungen bleibt allein die deutsche Fassung rechtsverbindlich

Schkeuditz, den 01.10.2025
Plattform zur Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Allternativ zur EU-Plattform können Sie auch nationale Möglichkeiten nutzen. Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (Internet: https://www.verbraucher-schlichter.de) oder weitere Schlichtungsstellen zu finden auf der Internetseite https://www.verbraucher-schlichter.de/was-ist-schlichtung/weitere-schlichtungsstellen/was-ist-schlichtung/weitere-schlichtungsstellen Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Sie können uns über das Kontaktformular oder per Mail über die Mail-Adresse im Impressum erreichen.