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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A Allgemeine Bedingungen für Online Buchungen

§1 Stellplatzbuchung / Vertragsabschluss

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Wohntraum Immobilien GmbH als Betreiber des Parkplatzes (www.flughafen-parken-leipzig.eu), nachfolgend Vermieter genannt und Ihren Kunden, nachfolgend Mieter genannt für die Bereitstellung und Inanspruchnahme der angebotenen Einstell-/Transferleistungen zum Flughafen Leipzig/Halle.

Vertragspartner sind die Mieter und die Firma Wohntraum Immobilien GmbH, als Betreiber des Parkplatzes www.flughafen-parken-leipzig.eu. Der Vertrag für einen Stellplatz kann online oder telefonisch unter 034204/72525 abgeschlossen werden. Bei telefonischer Buchung kann ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 € erhoben werden. Bei Onlinebuchung gibt der Mieter durch Bestätigen des Buttons "Jetzt Buchen" ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Stellplatzmietvertrages für den in der Buchungsmaske angegebenen Parkplatz ab.

Der Vertrag über die angebotene Leistung kommt durch eine Bestätigung des Vermieters, welche unverzüglich nach Abgabe des Angebotes erfolgt (Buchungsbestätigung per e-mail) zustande.

§2 Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung /Transferleistung

1.Der Vermieter bietet folgende Möglichkeiten der Stellplatzbuchung an. Es gelten nachfolgend genannte Mindest- und Höchstparkdauern. - Die Mindestparkdauer beträgt 1Tag und die Höchstparkdauer ist unbegrenzt, beginnend mit dem Tag der Einstellung - Die Stellplatzbreite beträgt 2,50m und die Stellplatzlänge 5,00m. Die Einstellung größerer Fahrzeuge müssen gesondert abgesprochen werden.

2.Mit Vertragsabschluss erwirbt der Mieter das Recht zur Einstellung seines Kfz in die vom Vermieter bewirtschafteten Flächen. Der Vermieter stellt dem Mieter einen Stellplatz in der gebuchten Parkfläche für die in der Buchungsbestätigung angegebenen Einstelldauer gegen die Zahlung der Einstellgebühr zum Gebrauch zur Verfügung. Bei Buchung eines Hallenstellplatzes durch den Mieter kann es aus organisatorischen Gründen zur Einbehaltung des Fahrzeugschlüssels durch den Vermieter kommen. Sollte der Mieter nach Ablauf der Mietzeit sein Kfz nicht aus der Anlage entfernen, so schuldet er für die Zeit bis zur Entfernung des Kfz eine Nutzungsentschädigung in Höhe des jeweils gültigen Tarifes. Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages.

3. Der Transport von Personen und deren Gepäck, vom Parkplatz zum Flughafen Leipzig/Halle und zurück, wird bei Buchung eines Stellplatzes Vertragsbestandteil. Die Transferleistung wird bei Buchung eines Stellplatzes kostenlos zur Verfügung gestellt. Aus organisatorischen Gründen (Verspätungen der Flugzeuge u.a.) kann es zu Wartezeiten kommen, die vom Vermieter nicht beeinflussbar sind. Dabei soll eine Wartezeit von maximal 30min nicht überschritten werden.

4. Der Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz auf dem vereinbarten Parkplatz besteht nicht.

5.Es dürfen nur zum öffentlichen Verkehr zugelassene PKW eingestellt werden.

6.Handelt der Mieter bei Abschluss des Vertrages als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm nach Maßgabe der nachfolgenden Hinweise ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Wohntraum Immobilien GmbH, Bauernring 23, 04435 Schkeuditz e-mail: info@flughafen-parken-leipzig.eu Fax: 034204/72528

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beidseitig empfangenen Leistungen zu erstatten und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besonderer Hinweis
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Wohntraum Immobilien GmbH als Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

§3 Preise/Zahlung

1.Es gelten die mit der Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Die Preise verstehen sich incl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

2.Das Parkentgelt wird mit Abschluss des Vertrages fällig. Eine Rückerstattung des Parkentgeltes für den Fall, dass der Mieter den angemieteten Stellplatz nicht nutzt, ist nur nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich.

3. Das Parkentgelt ist im Rahmen des Online-Buchungssystems sofort bei Buchung mit einer vom Vermieter akzeptierten Zahlungsmethode auszuwählen.

4.Solange das Parkentgelt nicht vollständig entrichtet ist, ist der Vermieter berechtigt, sämtliche von ihm nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen zurückzubehalten.

§4 Rücktritt

Der Mieter kann vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Für die Wirksamkeit des Rücktritts kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter an. Bis 24 Stunden vor Mietbeginn kann der Mieter kostenlos zurücktreten. Im Falle eines späteren Rücktritts hat der Vermieter einen Anspruch auf Zahlung von 100% des Mietpreises.

Anmerkung:

Bei Stornierungen von Buchungen mit ELV Zahlungen erfolgt die Erstattung des Betrages innerhalb von 3 Wochen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist oder der entstandene Schaden geringer ist als die vereinbarte Stornogebühr.

§5 Nichtinanspruchnahme der Leistung

Eine Rückerstattung des Parkentgeltes bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages erfolgt nicht. Nicht in Anspruch genommene Parktage verfallen.

§6 Datenschutz

1. Die dem Vermieter zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

Der Mieter willigt ein, dass seine Daten vom Vermieter im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Der Mieter erkennt an, dass er dem Vermieter die persönlichen Daten des Mieters zum Zweck der Onlinebuchung eines Stellplatzes zur Verfügung gestellt hat. Er ermächtigt den Vermieter, diese Daten zur Erfüllung des vorgenannten Zwecks an Dritte weiterzugeben.

Im Rahmen der Kundenbetreuung bedient sich der Vermieter auch der Hilfe externer Dienstleistungsunternehmen. Dritte, denen Daten im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung weiter gegeben werden, unterliegen ebenfalls den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und sind vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Gerichten, Behörden oder anderen staatlichen Einrichtungen gegenüber kann die Firma Wohntraum Immobilien GmbH zur Auskunft verpflichtet sein. Im Übrigen werden Daten nicht an Dritte weitergegeben oder genutzt.

2. Bei der Buchung werden folgende Kundendaten vom Vermieter erhoben und gespeichert:
-persönliche Daten (Name des Kunden, Anschrift, Kommunikationskontakte)
-Leistungsdaten bezüglich der Buchung (Leistungsart und -datum, Preise, Buchungsdatum der Leistung, Kontodaten)

B Einstellbedingungen für Mieter

§1 Einfahrt/Ausfahrt

Bei der Einfahrt hat der Mieter die Buchungsbestätigung am Einfahrtsterminal vorzuzeigen. Für den Vermieter gilt der jeweilige Besitzer der Buchungsbestätigung als zur Benutzung des angemieteten Stellplatzes berechtigt. Der Vermieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Berechtigung nachzuprüfen.

§2 Benutzungsbestimmungen

1. Das Kfz ist ordnungsgemäß innerhalb der Markierungslinien abzustellen. Das Kfz muss auf den markierten Einstellplätzen so abgestellt werden, dass auf den benachbarten Einstellplätzen das jederzeitige ungehinderte Ein- und Aussteigen möglich ist. Bei Zuwiderhandlungen hat der Vermieter das Recht, den Mietpreis entsprechend der in Anspruch genommenen Fläche zu berechnen.

2. Bei der Ein- und Ausfahrt hat der Mieter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten, und zwar auch dann, wenn ihm die Mitarbeiter des Vermieters mit Hinweisen behilflich sind.

3. Das abgestellte Kfz ist ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.

4. Die in der Parkierungsanlage angebrachten Verkehrszeichen und Schilder sind zu beachten. Innerhalb der Parkierungsanlage darf das Kfz höchstens mit 10 km/h bewegt werden. Im Übrigen gelten die Vorschriften der StVO.

5. Es ist untersagt, Kfz auf den Einstellplätzen, Fahrbahnen oder Rampen zu reparieren oder zu reinigen, Kühlwasser, Betriebsstoffe oder Öle einzufüllen oder abzulassen sowie Verunreinigungen herbeizuführen.

§3 Entfernung des Kfz

Der Vermieter kann auf Kosten des Mieters das Kfz vom Stellplatz abschleppen lassen, wenn:

1. die festgelegte Höchstparkdauer überschritten ist,
2. das eingestellte Kfz den Betrieb der Parkierungsanlage gefährdet, wie z.B. durch Auslaufen von Flüssigkeiten,
3. das Kfz polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Einstellzeit stillgelegt wird.

§4 Shuttle-Leistungen

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass er rechtzeitig zum Check-in am Flughafen ist. Der Vermieter haftet nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens 30 Minuten vor dem von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-in-Zeit beim Vermieter zur Nutzung der Shuttle-Leistung erscheint und aufgrund eines Verschuldens vom Vermieter seinen Flug nicht mehr erreicht. Eine Haftung des Vermieters für Verzögerung aufgrund höherer Gewalt oder für verkehrsbedingte, nicht vom Vermieter verschuldeter Verzögerung ist ausgeschlossen.
Bei hohem Passagieraufkommen behält sich der Vermieter im Interesse aller Mieter vor, in extremen Situationen (Staus, Flugverspätung etc) nur die Fahrer der geparkten Fahrzeuge zu befördern.
Um unnötige Wartezeiten am Parkplatz zu vermeiden, empfehlen wir bei größeren Reisegruppen (ab 3 Begleitpersonen) die Personen am Flughafen (Check-In, Grüne Hinweisschilder) mit den Koffern abzusetzen. Anschließend kommt dann nur der Fahrer mit dem PKW zum Parkplatz. Vom Check-In bis zum Parkplatz dauert es rund 6 min.

§5 Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt ist der Vermieter für deren Dauer von seiner Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Naturkatastrophen, Arbeitskampfmaßnahmen, die Unterbrechung der Strom-, Telekommunikations- und Internetversorgung sowie behördliche Maßnahmen.

§ 6 Haftung

1. Der Vermieter haftet für verschuldete Schäden bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind alle wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Mieter der Mieter als Vertragspartei deshalb vertrauen darf.

2. Darüber hinaus haftet der Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden
• aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• nach dem Produkthaftungsgesetz
• bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder
• wenn der Schaden durch den Vermieter, einen gesetzlichen Vertreter des Vermieters oder einen Erfüllungsgehilfen des Vermieters vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

3. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Vermieters auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden beschränkt. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich des Absatzes 2 ausgeschlossen.

4. Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, Beauftragten oder Begleitpersonen dem Vermieter oder Dritten verursachten Schäden sowie für alle Schäden, die infolge technischer Defekte des vom Mieter geparkten bzw. eingebrachten Fahrzeuges verursacht werden. Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte bislang unbekannt waren.

5. Für Beschädigungen oder Abhandenkommen des vom Mieter eingestellten Fahrzeuges, Zubehör oder sonstiger Gegenstände am oder im Fahrzeug übernimmt der Vermieter ausdrücklich keine Haftung. Die Regelungen in Absatz 1 und 2 bleiben davon unberührt.

C Anwendbares Recht

1. Auf diesen Vertrag finden die Bestimmungen des deutschen Rechts Anwendung.

2. Ist der Mieter Kaufmann, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Sitz des Vermieters vereinbart, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben.

3. Im Fall der Übersetzung dieser Vertragsbedingungen bleibt allein die deutsche Fassung rechtsverbindlich

Schkeuditz, den 09.03.2023

Plattform zur Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Allternativ zur EU-Plattform können Sie auch nationale Möglichkeiten nutzen. Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (Internet: https://www.verbraucher-schlichter.de) oder weitere Schlichtungsstellen zu finden auf der Internetseite https://www.verbraucher-schlichter.de/was-ist-schlichtung/weitere-schlichtungsstellen/was-ist-schlichtung/weitere-schlichtungsstellen Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Sie können uns über das Kontaktformular oder per Mail über die Mail-Adresse im Impressum erreichen.